Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige im Fachbereich
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PRIVATGUTACHTEN

Ein Privatgutachten ist die fachliche Untersuchung und Bewertung eines Sachverhalts durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen im Auftrag einer Partei, nicht im Auftrag eines Gerichts. Es zählt nicht als Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung. Ziel eines Privatgutachtens ist es, Konflikte idealerweise außergerichtlich zu lösen. Dabei werden Ursachen analysiert, Lösungsvorschläge erarbeitet und häufig auch Ansätze zur Mediation zwischen den Parteien eingebracht, um weitere Schäden zu vermeiden.

 






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GERICHTSGUTACHTEN 

Ein Gerichtsgutachten wird erstellt, wenn alle außergerichtlichen Einigungsversuche zwischen den Parteien scheitern und ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. In diesem Fall beauftragt das Gericht eine/n öffentlich bestellte/n und vereidigte/n Sachverständige/n, um die strittigen Sachfragen zu klären. Das Gutachten dient als Entscheidungsgrundlage für das Gericht, indem es fachliche Beratung bietet, jedoch nicht direkt an der Urteilsfindung beteiligt ist. Die Kosten für ein solches Gutachten werden in der Regel von der Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung der beklagten Partei übernommen.



 


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SCHIEDSGUTACHTEN

Ein Schiedsgutachten wird von einer/einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt, die/der als neutrale Instanz agiert. Ziel ist es, gemeinsam mit beiden Parteien in einem konstruktiven Dialog Lösungsansätze zu erarbeiten und eine Einigung zu fördern. Die Ergebnisse und Vereinbarungen werden im Schiedsgutachten festgehalten. Dabei wird keine rechtliche Entscheidung getroffen oder ein Urteil gefällt, sondern eine verbindliche Feststellung der Tatsachen vorgenommen. Gerichte sind an diese Feststellungen gebunden, es sei denn, das Gutachten weist offensichtliche Fehler auf. Die Auswahl des Schiedsgutachters erfolgt entweder durch die Parteien selbst oder über die Handwerkskammer. Die Kosten für das Schiedsgutachten werden in der Regel von beiden Parteien anteilig getragen.